Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension Isenhof, Stand 01.01.2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension Isenhof im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Isenhof verbleibt. (2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Isenhof verbleibt. Im Falle der Monatspauschalbetreuung wird der Platz konstant Montag bis Freitag für den betreffenden Hund freigehalten, ganz gleich, wie oft dieser tatsächlich genutzt wird.

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension Isenhof eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt. (2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. (3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden. (4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen. (5) Die Hundepension Isenhof kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension Isenhof erklärt sich der Hundehalter einverstanden. (6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind die Hundepension Isenhof und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Isenhof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundepension Isenhof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. (2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. (3) Die Hundepension Isenhof bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit. (4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundepension Isenhof gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension Isenhof dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zahlt. (5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt. (6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension Isenhof dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension Isenhof verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Hundepension Isenhof an den Kunden zu erstatten. (7) Hunde, die noch nicht in der Hundepension Isenhof zur Betreuung waren, können vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag in der Hundepension Isenhof angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist. (8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension Isenhof, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension Isenhof berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 5 Leistungen

(1) Die Hundepension Isenhof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Unterbringungen bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterbringung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Isenhof zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension Isenhof an Dritte. (3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension Isenhof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. (4) Die Preise können von der Hundepension Isenhof ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Unterbringungen, der Leistungen der Hundepension Isenhof oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Isenhof dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Isenhof dem in die Hundepension Isenhof gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Isenhof Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod (1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Isenhof,, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Isenhof hinterlegt. (2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension Isenhof berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Isenhof übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. (3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Isenhof außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension Isenhof vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Isenhof übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. (4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Isenhof übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Isenhof keine Haftung übernommen werden. (5) Die Hundepension Isenhof übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Isenhof ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. (6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension Isenhof einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension Isenhof berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension Isenhof verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§ 9 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen. (2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Isenhof erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. (3) Die Haftung der Hundepension Isenhof ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension Isenhof auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundepension Isenhof oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension Isenhof oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen. (4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Isenhof keine Haftung.

§ 10 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Isenhof jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Isenhof unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Isenhof Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, dass die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension Isenhof behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 12 Bring- und Abholzeiten

(1) Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 7.00 bis 17:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Die genaue Zeit muss immer individuell abgesprochen werden., um unnötige Aufregung unter den Gästen zu vermeiden. Am Wochenende finden Annahmen und Abgaben nur in Ausnahmefällen statt ! Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. (2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension Isenhof vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

§ 13 Preise

Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen..

 Tagesbetreuung 27,- €

 Zweithund 25,- €

 Monatspauschale Tagesbetreuung ( Hundekindergarten ) 325,- €

 Urlaubsbetreuung 30,- € / Übernachtung zzgl. ½ An- und Abreisetag

 Zweithund 27,- € / Übernachtung zzgl. ½ An- und Abreisetag

 Urlaubsbetreuung in den Schulferien 33,- € / Übernachtung zzgl. ½ An- und Abreisetag

 Zweithund 30,- € / Übernachtung in den Schulferien zzgl. ½ An- und Abreisetag Maßgeblich sind die Schulferien in Sachsen.

Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder per Überweisung auf das Konto: Kontoinhaber: Iris Rönsch / Bank: Volksbank Leipzig BIC: GENODEF1 LVB IBAN: DE 30860956040007363206 entrichtet. (3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension Isenhof das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

$ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):  a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Isenhof mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

 b) Schadensersatz i.H.v. 20% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Isenhof zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

 c) Schadensersatz i.H.v. 40% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Isenhof zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

 d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

 e) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird. bei Hundetagesbetreuung/auch Stundenweise  a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Isenhof mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.  b) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Isenhof später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. (2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundepension Isenhof nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension Isenhof die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundeschule und Hundepension Isenhof grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 16 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension Isenhof behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§ 17 Ablehnungsrecht

Die Hundepension Isenhof hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen. § 18 Schlussbestimmungen Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Isenhof und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hundepension Isenhof Iris Rönsch, Püchauer Str. 66, 04828 Bennewitz) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Für den Fall, dass die Unterbringung Ihres Hundes innerhalb der nächsten 14 Tage beginnt: 

 

Ich verlange hiermit ausdrücklich, dass die Dienstleistung (Hundepension) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll. Ich bin mir bewusst, dass damit ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts einhergeht.

Datum:

Unterschrift:

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Hundepension Isenhof, Püchauer Str. 66, 04828 Bennewitz

 

Hiermit widerrufe ich die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

 

(nur bei Mitteilung auf Papier) Datum